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Für Handelsvertreter · Vertragshändler · Tankstellenpächter · Versicherungsvertreter

Vertrag beendet? Ihr Handelsvertreterausgleich kann eine ganze Jahresprovision wert sein.

Nach § 89b HGB steht Ihnen bei Vertragsende häufig ein Ausgleich für den Kundenstamm zu, den Sie aufgebaut haben — egal, wer gekündigt hat. Prüfen Sie Ihren Anspruch in 4 Minuten und erhalten Sie eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung mit konkreter Bandbreite.

Kostenlos & unverbindlich Berechnung nach BGH-Methodik Anwaltliche Rückmeldung innerhalb von 24 h* Keine Rechtsberatung — grober Anhaltspunkt
Sie haben nur 1 Jahr ab Vertragsende.

Der Ausgleichsanspruch erlischt vollständig, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung geltend gemacht wird (§ 89b Abs. 4 HGB) — unabhängig davon, wie gut er begründet ist.

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Steht Ihnen ein Ausgleichsanspruch zu?

Vier Voraussetzungen entscheiden — unser Rechner prüft jede einzelne mit Ihnen durch, inklusive aller Ausschlussgründe.

Voraussetzung 1

Handelsvertreter — oder gleichgestellt

Selbständige, ständige Vermittlungstätigkeit (§ 84 HGB). Auch Vertragshändler, Kommissionsagenten und Franchisenehmer können den Ausgleich analog beanspruchen; Tankstellenhalter sind für das Agenturgeschäft direkt erfasst.

Voraussetzung 2

Vertrag beendet

Kündigung durch das Unternehmen, Aufhebung, Befristungsablauf — und in bestimmten Fällen sogar Ihre Eigenkündigung, etwa bei Provisionskürzungen, Alter oder Krankheit.

Voraussetzung 3

Kundenstamm aufgebaut

Sie haben neue Kunden geworben oder Bestandskunden wesentlich ausgebaut — und das Unternehmen profitiert davon nach Ihrem Ausscheiden weiter.

Voraussetzung 4

Kein Ausschlussgrund

Keine grundlose Eigenkündigung, keine berechtigte fristlose Kündigung wegen schuldhaften Verhaltens, keine Nachfolgervereinbarung — und die Jahresfrist ist gewahrt.

„Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen …“ — § 89b Abs. 1 HGB

Für wen der Anspruch gilt

Unser Prüfungstool kennt die Besonderheiten jeder Fallgruppe — von den „Grundsätzen“ der Versicherungswirtschaft bis zur Tankstellen-Rechtsprechung des BGH.

Handelsvertreter

Der gesetzliche Kernfall — Industrie, Handel, Konsumgüter, Dienstleistungen.

Tankstellenpächter

Für das Agenturgeschäft (Kraftstoff) anerkannter Handelsvertreter — mit gefestigter BGH-Rechtsprechung zu Stammkunden und Markenabschlag.

Vertragshändler

Analog anspruchsberechtigt bei Einbindung in die Absatzorganisation und Kundenstamm-Übertragung — typisch im Kfz-Handel.

Versicherungs- & Bausparkassenvertreter

Sonderregeln des § 89b Abs. 5 HGB — Obergrenze von drei Jahresprovisionen.

Franchisenehmer

Analoge Anwendung im Einzelfall — abhängig von Systemeinbindung und Kundendaten.

Untervertreter

Eigener Anspruch — gerichtet gegen den Hauptvertreter oder die Vertriebsorganisation.

Wie hoch ist der Handelsvertreterausgleich?

Die Rechtsprechung berechnet den Ausgleich aus Ihren Provisionen mit selbst geworbenen Kunden — hochgerechnet auf die Jahre, die das Unternehmen von Ihrem Kundenstamm weiter profitiert. Ein vereinfachtes Beispiel:

Rechenschritt (Beispiel)
Jahresprovision (letzte 12 Monate)120.000 €
davon mit selbst geworbenen Kunden (40 %)48.000 €
abzüglich Verwaltungsanteil, Basisprovision43.200 €
Prognose 4 Jahre, Abwanderung & Abzinsung berücksichtigt≈ 107.000 €
Mögliche Größenordnung des Ausgleichs≈ 107.000 €

Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung — kein Ergebnisversprechen, keine Rechtsberatung, sondern nur ein grober Anhaltspunkt. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab; gesetzliche Obergrenze ist eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre (§ 89b Abs. 2 HGB). Viele Ansprüche erreichen gerade deshalb den Bereich einer vollen Jahresprovision.

So einfach kommen Sie zu Ihrer Einschätzung

Online-Check ausfüllen — 4 Minuten

Sie beantworten die entscheidenden Fragen zu Vertrag, Beendigung und Kundenstamm. Ihre Angaben werden dabei zunächst nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet.

Sofort: vorläufige Einschätzung mit Bandbreite

Sie sehen sofort, ob Ihr Anspruch wahrscheinlich ist, wo die Knackpunkte liegen, wie viel Zeit Ihnen bleibt — und eine erste Größenordnung nach BGH-Methodik.

Anwaltliche Rückmeldung innerhalb von 24 h*

Ein Anwalt bespricht die Einschätzung mit Ihnen — kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob wir Ihren Anspruch zum vorab vereinbarten Festpreis durchsetzen sollen.

Die vier teuersten Fehler nach dem Vertragsende

Wer hinter der Prüfung steht

Die clience.legal Rechtsanwalts GmbH berät Unternehmen und Selbständige in Wirtschaftsrecht und Compliance. Handelsvertreter- und Vertriebsrecht gehören zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten — von der Geltendmachung und Berechnung des Ausgleichsanspruchs über den Buchauszug bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Wir arbeiten digital, mit transparenten Festpreisen und klarer Kommunikation: Sie wissen vor der Beauftragung, was die Durchsetzung kostet und wie die Chancen stehen.

Häufige Fragen zum Handelsvertreterausgleich

Wie hoch ist der Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB?
Berechnungsgrundlage sind Ihre Provisionen mit selbst geworbenen (oder wesentlich ausgebauten) Kunden, hochgerechnet über einen Prognosezeitraum von meist 3–5 Jahren, korrigiert um Kundenabwanderung, Billigkeitsgesichtspunkte und Abzinsung. Die gesetzliche Obergrenze ist eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre — bei Versicherungsvertretern drei Jahresprovisionen. Unser Rechner ermittelt Ihre persönliche Bandbreite in wenigen Minuten.
Welche Frist muss ich unbedingt beachten?
Ein Jahr ab Vertragsende (§ 89b Abs. 4 Satz 2 HGB). Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Anspruch gegenüber dem Unternehmen geltend machen — formlos möglich, aber unbedingt nachweisbar. Danach ist der Anspruch endgültig erloschen. Für die Klage gilt zusätzlich die reguläre Verjährung von drei Jahren.
Ich habe selbst gekündigt — habe ich trotzdem einen Anspruch?
Möglicherweise ja: Wenn das Verhalten des Unternehmens begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat (Provisionskürzungen, Eingriffe in Gebiet oder Kundenstamm, Vertragsverstöße) oder wenn Ihnen die Fortsetzung wegen Alters oder Krankheit nicht zumutbar war, bleibt der Anspruch trotz Eigenkündigung erhalten. Genau diese Konstellationen prüfen wir besonders sorgfältig.
Mir wurde fristlos gekündigt — ist der Anspruch weg?
Nur wenn die fristlose Kündigung berechtigt war und auf Ihrem schuldhaften Verhalten beruht. Die Beweislast dafür trägt das Unternehmen. Unberechtigte oder vorgeschobene fristlose Kündigungen lassen den Anspruch bestehen — hier lohnt die anwaltliche Prüfung fast immer.
In meinem Vertrag ist der Ausgleich ausgeschlossen — gilt das?
Nein. Vereinbarungen, die den Ausgleichsanspruch im Voraus ausschließen oder beschränken, sind unwirksam (§ 89b Abs. 4 Satz 1 HGB). Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie überwiegend außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums tätig waren (§ 92c HGB).
Was kostet mich die Prüfung — und was die Durchsetzung?
Online-Check und Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich; es entsteht kein Mandat. Wenn Sie uns anschließend beauftragen, vereinbaren wir vorab einen transparenten Festpreis für die Geltendmachung; bei gerichtlicher Durchsetzung gelten die gesetzlichen Gebühren (RVG), die bei Erfolg regelmäßig die Gegenseite trägt. Häufig kommt auch eine Deckung über eine Rechtsschutzversicherung in Betracht.
Was sollte ich jetzt an Unterlagen sichern?
Handelsvertretervertrag samt Nachträgen, Provisionsabrechnungen (mindestens der letzten 5 Jahre), Kundenlisten mit Umsätzen, das Kündigungs- bzw. Beendigungsschreiben und relevante Korrespondenz. Sichern Sie diese Unterlagen umgehend — nach Vertragsende wird der Zugriff auf Systeme des Unternehmens oft gesperrt.
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Sie möchten den Online-Check nicht machen? Kein Problem — schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Schritten, und wir melden uns bei Ihnen für die kostenlose Ersteinschätzung.

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