Nach § 89b HGB steht Ihnen bei Vertragsende häufig ein Ausgleich für den Kundenstamm zu, den Sie aufgebaut haben — egal, wer gekündigt hat. Prüfen Sie Ihren Anspruch in 4 Minuten und erhalten Sie eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung mit konkreter Bandbreite.
Der Ausgleichsanspruch erlischt vollständig, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung geltend gemacht wird (§ 89b Abs. 4 HGB) — unabhängig davon, wie gut er begründet ist.
Vier Voraussetzungen entscheiden — unser Rechner prüft jede einzelne mit Ihnen durch, inklusive aller Ausschlussgründe.
Selbständige, ständige Vermittlungstätigkeit (§ 84 HGB). Auch Vertragshändler, Kommissionsagenten und Franchisenehmer können den Ausgleich analog beanspruchen; Tankstellenhalter sind für das Agenturgeschäft direkt erfasst.
Kündigung durch das Unternehmen, Aufhebung, Befristungsablauf — und in bestimmten Fällen sogar Ihre Eigenkündigung, etwa bei Provisionskürzungen, Alter oder Krankheit.
Sie haben neue Kunden geworben oder Bestandskunden wesentlich ausgebaut — und das Unternehmen profitiert davon nach Ihrem Ausscheiden weiter.
Keine grundlose Eigenkündigung, keine berechtigte fristlose Kündigung wegen schuldhaften Verhaltens, keine Nachfolgervereinbarung — und die Jahresfrist ist gewahrt.
Unser Prüfungstool kennt die Besonderheiten jeder Fallgruppe — von den „Grundsätzen“ der Versicherungswirtschaft bis zur Tankstellen-Rechtsprechung des BGH.
Der gesetzliche Kernfall — Industrie, Handel, Konsumgüter, Dienstleistungen.
Für das Agenturgeschäft (Kraftstoff) anerkannter Handelsvertreter — mit gefestigter BGH-Rechtsprechung zu Stammkunden und Markenabschlag.
Analog anspruchsberechtigt bei Einbindung in die Absatzorganisation und Kundenstamm-Übertragung — typisch im Kfz-Handel.
Sonderregeln des § 89b Abs. 5 HGB — Obergrenze von drei Jahresprovisionen.
Analoge Anwendung im Einzelfall — abhängig von Systemeinbindung und Kundendaten.
Eigener Anspruch — gerichtet gegen den Hauptvertreter oder die Vertriebsorganisation.
Die Rechtsprechung berechnet den Ausgleich aus Ihren Provisionen mit selbst geworbenen Kunden — hochgerechnet auf die Jahre, die das Unternehmen von Ihrem Kundenstamm weiter profitiert. Ein vereinfachtes Beispiel:
| Rechenschritt (Beispiel) | |
|---|---|
| Jahresprovision (letzte 12 Monate) | 120.000 € |
| davon mit selbst geworbenen Kunden (40 %) | 48.000 € |
| abzüglich Verwaltungsanteil, Basisprovision | 43.200 € |
| Prognose 4 Jahre, Abwanderung & Abzinsung berücksichtigt | ≈ 107.000 € |
| Mögliche Größenordnung des Ausgleichs | ≈ 107.000 € |
Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung — kein Ergebnisversprechen, keine Rechtsberatung, sondern nur ein grober Anhaltspunkt. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab; gesetzliche Obergrenze ist eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre (§ 89b Abs. 2 HGB). Viele Ansprüche erreichen gerade deshalb den Bereich einer vollen Jahresprovision.
Sie beantworten die entscheidenden Fragen zu Vertrag, Beendigung und Kundenstamm. Ihre Angaben werden dabei zunächst nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet.
Sie sehen sofort, ob Ihr Anspruch wahrscheinlich ist, wo die Knackpunkte liegen, wie viel Zeit Ihnen bleibt — und eine erste Größenordnung nach BGH-Methodik.
Ein Anwalt bespricht die Einschätzung mit Ihnen — kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob wir Ihren Anspruch zum vorab vereinbarten Festpreis durchsetzen sollen.
Die clience.legal Rechtsanwalts GmbH berät Unternehmen und Selbständige in Wirtschaftsrecht und Compliance. Handelsvertreter- und Vertriebsrecht gehören zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten — von der Geltendmachung und Berechnung des Ausgleichsanspruchs über den Buchauszug bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Wir arbeiten digital, mit transparenten Festpreisen und klarer Kommunikation: Sie wissen vor der Beauftragung, was die Durchsetzung kostet und wie die Chancen stehen.
Beantworten Sie die entscheidenden Fragen und erhalten Sie sofort Ihre vorläufige Einschätzung — mit Bandbreite, Fristen-Check und anwaltlicher Rückmeldung.
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