Wurde Ihr Vertrag beendet, gleich von wem? Dann steht Ihnen häufig ein Ausgleich nach § 89b HGB zu. Der Check prüft Voraussetzungen, Ausschlussgründe und die Jahresfrist und berechnet die mögliche Höhe nach der Methode des Bundesgerichtshofs. Er dauert etwa fünf Minuten.
Wichtig: Dieser Check ist eine automatisierte, unverbindliche Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden (§ 89b Abs. 4 Satz 2 HGB). Im Zweifel sofort anwaltlichen Rat einholen.
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Automatisierte, unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fristberechnung ohne Gewähr; maßgeblich ist das tatsächliche Vertragsende.
Anspruchshöhe als Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen zu Abwanderung, Abzinsung und Billigkeit.
Datenverarbeitung: Auswertung lokal im Browser, Übermittlung erst auf Ihre Anforderung; Ihre Zahlen und Einzelantworten werden nie übertragen.